Timeline

1847: Ida Sträuli-Knüsli

Ida Sträuli-Knüsli lernte in der Kanzlei ihres Vaters die gesetzlichen Ungerechtigkeiten gegenüber Frauen kennen. Von da an setzte sie sich unermüdlich für die Anliegen der Frauen ein. Sie war Mitbegründerin und 26 Jahre lang auch Präsidentin des Frauenbundes Winterthur, welcher noch heute unter dem Namen «familiaris winterthur» besteht.

Mehr Informationen zu Ida-Sträuli-Knüsli finden Sie Hier.

1848: Ein moderner Bundesstaat wird gegründet

Ein einiges Volk von Schweizern – ohne Schweizerinnen.

Ein moderner BundesstaatMit der Gründung der Schweiz 1848 entsteht der Vorläufer unserer heutigen Schweizer Demokratie, mit National und Ständerat. Und obwohl bereits Olympe de Gouges 1791 in Frankreich darauf hingewiesen hat, dass Bürgerrechte zwingend auch für Frauen gelten müssen, gilt das allgemeine Schweizer Wahlrecht ausschliesslich für Männer (sofern sie Christen und nicht armengenössig waren).

1870: Erste Lehrerinnen

Ab 1870 durften Frauen als Lehrerinnen in Primarschulen arbeiten. 1875 wurden mit Anna Morf und Louise Huber die ersten zwei Lehrerinnen angestellt, zunächst nur provisorisch. Die Gemeindeversammlung entschied sieben Jahre später, die zwei Frauen zum gleichen Lohn wie Männer und definitiv anzustellen. Erst 1900 wurden weitere drei Lehrerinnen und 1901 zwei Lehrerinnen angestellt – jedoch ohne Gleichstellung bei Lohn und Anstellungsverhältnis: Sie verdienten 800 Franken weniger als die Männer und ihnen war nur erlaubt, auf der Unterstufe zu unterrichten. Begründung der Schulpflege für den tieferen Lohn:
Aufgrund der Lebensweise der Frauen, die sich in einem engen sozialen Rahmen abspiele, würden sie weniger Geld brauchen als die Männer, die im öffentlichen Leben stehen würden.

Erfahren Sie mehr zum Thema: Lehrerinnen_Volksschule

1891: Einführung der Volksinitiative

Für einmal ist die Schweiz führend mit einer wesentlichen demokratischen Erneuerung: Schweizer Bürger haben ab 1891 das Recht, sich mit dem Mittel der Volksinitiativen direkt an der Demokratie zu beteiligen. Leider dauert es noch sage und schreibe 80 Jahre, bis 1971 auch die Schweizer Bürgerinnen für Ihre Anliegen auf dieses Instrument zurückgreifen dürfen.

1895: Elisabeth Fülscher

Elisabeth Fülscher wurde 1895 in Winterthur geboren. Sie war einst die berühmteste Köchin der Schweiz. Sie war Buchautorin schrieb Rezepte und hatte eine eigene Schule. Sie bildete Bräute zu Hausfrauen aus, war aber selbst ein Leben lang ledig. Sie war eine sehr erfolgreiche Geschäftsfrau und engagierte sich im Klub der Zürcher Berufs- und Geschäftsfrauen sowie im Zürcher Klub der Soroptimisten. Elisabeth Fülscher engagierte sich stark für das Frauenstimmrecht, sie starb aber vor dessen Einführung 1970 im Alter von 75 Jahren.

1897: Leonie Moser

Geboren 16.11.1897 in Horgen, gestorben am 17.3.1959 in Zürich

Sie engagierte sich für die Anerkennung der Arbeit von Röntgenschwestern, unter anderem mittels rund 50 Artikeln zur Entwicklung der Röntgentechnologie und zur Situation des weiblichen Pflegepersonals. Sie starb an den Folgen des in der Pionierzeit ungenügenden Strahlenschutzes.

 

1914: Julie Bikle

Julie Bikle gründete im August 1914 die private „Ermittlungsstelle für Vermisste, Winterthur“, welche sie weitgehend mit persönlichen Mitteln finanzierte. Mithilfe von zwei bis sechs Frauen und Töchtern aus den höheren gesellschaftlichen Schichten wurde die Ermittlungsstelle bis 1919 aufrechterhalten. Von 3’406 Vermissten, die ihr gemeldet wurden, konnten sie 850 ausfindig machen. Parallel dazu führte Bikle das Geschäft ihrer Familie. Zudem organisierte Bikle im Auftrag des Bundesrates das Ostschweizer
Kinderhilfswerk.

Hier gibt es weitere Hintergrundinformationen zu Julie Bikle.

1914: Der 1. Weltkrieg

1914 erfolgt in der Schweiz die Generalmobilmachung, die Männer rücken ein. Die Schweizerinnen ersetzen Ihre abwesenden Männer und Söhne zu Hause, auf dem Feld und bei der bezahlten Erwerbsarbeit: Diese wird für viele Familien überlebenswichtig, da der Sold der Männer nicht reicht, um das Überleben zu sichern. Der Einsatz der Frauen sichert das Weiterfunktionieren der Schweizer Wirtschaft während der Kriegszeit.

1918: Generalstreik

Eine wichtige Rolle spielten die Frauen im Schweizer Generalstreik: Sie sorgten für Verpflegung und Kinderbetreuung, zogen sie demonstrierend durch die Strassen und sie beteiligten sich an Gleisblockaden. Sie halfen mit, das Alkoholverbot durchzusetzen und versuchten die Soldaten dazu zu bringen, nicht gegen die Streikenden vorzugehen und bei einem allfälligen Schiessbefehl nicht oder in die Luft zu schiessen. Das aktive und passive Frauenwahlrecht stand an prominenter zweiter Stelle im Forderungskatalog. Trotz ihres Engagements für die Schweiz in den 10er-Jahren sollte es noch über 50 Jahre dauern, bis man als Schweizerin abstimmen, ohne Erlaubnis des Ehemannes arbeiten gehen oder ein Bankkonto eröffnen durfte.

1927: Abtreibungen

  • Geschätzt 2 Millionen Abtreibungen in Europa
  • Pro 100 Abtreibungen:
    • 33 Frauen mit schweren    gesundheitlichen Folgen
    • 10 Frauen sterben

 

 

 

 

 

 

1928: Saffa- Schnecke

Anlässlich der ersten schweizerischen Ausstellung für Frauenarbeit (Saffa) 1928 zogen Frauen eine übergrosse Schnecke im Umzug mit. Die Schnecke war ein Symbol dafür, wie langsam es in der Schweiz mit der Einführung des Frauenstimmrechts voran ging. Tatsächlich ging es nach 1928 noch langsamer als voran. Im Anschluss an die Saffa wurde 1929 eine Petition für das Frauenstimmrecht eingereicht, diese blieb folgenlos. Auf nationaler Ebene wurde das Frauenstimmrecht aber erst 42 Jahre später, 1971 angenommen.

1929: Wirtschaftskrise

Die Weltwirtschaftskrise der 1930er-Jahre lässt die Forderungen nach politischer Gleichstellung verstummen. Mit dem Erstarken der konservativen und faschistischen Tendenzen setzt sich ein Gesellschaftsmodell durch, welches die Frauen wieder an den Herd verbannt. BIs heute sind Frauen stärker von Konjunkturschwankungen betroffen als Männer.

1930: Elisabeth Schmid

Elisabeth Schmid arbeitete als Krankenschwester in der Chirurgischen Abteilung des
Kantonsspitals Winterthur und wurde zur Hilfsschwester im Operationssaal befördert.
26-jährig holte sie die Matura nach und studierte Medizin. Nach dem Staatsexamen 1924 arbeitete sie als Assistenzärztin. 1930 eröffnete sie ihre eigene Praxis. Mit dem Velo und dem «geburtshilflichen Koffer» auf dem Gepäckträger besuchte sie Frauen und half über 4000 Kindern auf die Welt.

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1933: Liliane Juchli

Geboren 19. Oktober 1933, gestorben am 30. November 2020

1953 bis 1956 Ausbildung zur Krankenschwester an der Schwesternschule Theodosianum, Zürich

1956– Eintritt in den Orden der Barmherzigen Schwestern vom Heiligen Kreuz, Institut Ingenbohl, Schweiz

Eliane Juchli hat massgeblich daran mitgearbeitet, dass der Beruf der Pflegefachperson professionalisiert wurde.  Nur auf dieser Arbeit können anständige Arbeitsbedingungen, Entlöhnungen und Achtung gefordert werden.

1935_Kirchengesetz

1939-1945: Der 2. Weltkrieg

„Anders als in den kriegsführenden Ländern, wo die Frauen als Ersatz für die mobilisierten Männer in allen Bereichen der Wirtschaft eingesetzt werden mussten, wurde in der Schweiz die geschlechterspezifische Aufgabenteilung verstärkt.“ (Beatrice Messmer)

Die Arbeitskraft von Frauen sollte trotz oder gerade wegen der wirtschaftlichen Lage der Schweiz vor allem für „Retablierung und Kinderaufzucht“ eingesetzt werden. Angesichts eines scheinbar alarmierenden Geburtenrückgangs erscholl der „Ruf nach der Mutter“. Von Frauen wurde die Rückkehr zur „ursprünglichen Aufgabe“, zum „grossen Lebensauftrag der Mutterschaft“ gefordert.

1942: Schwangerschaftsabbruch

Streng nach dem Buchstaben des Gesetzes gilt in der Schweiz eine der restriktivsten Abtreibungsregelungen in Europa. Gemäss dem Strafgesetzbuch von 1942 ist der Schwangerschaftsabbruch für die schwangere Frau und die Person, die ihn vornimmt, strafbar (Art. 118–121). Eine Ausnahme macht das Gesetz nur bei einer grossen gesundheitlichen Gefährdung der Frau, die von einem zweiten Arzt bzw. einer zweiten Ärztin bestätigt werden muss.

 

Abtreibungen 1929

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1942: Hedwig Arbenz-Huber

Hedwig Arbenz-Huber engagierte sich im zivilen Frauenhilfsdienst. Als Leiterin der Netzgruppen organisierte sie ab 1942 die Bereitstellung von Hilfskräften, Lebensmitteln, Kochstellen und Notlagern. Vier Jahre später rief sie die liberale Frauengruppe Winterthur ins Leben. 1954 wurde auf Initiative von Arbenz-Huber hin in der Frauenzentrale eine Kinderlesestube eingerichtet.

 

1948: Einführung der AHV

 Drei Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs erhält die Schweiz eine Altersversicherung. Zu Beginn beläuft sich die Monatsrente auf 40 bis 125 Franken, das Rentenalter für Frauen und Männer beträgt 65 Jahre. Die AHV wird zum Aushängeschild des Schweizer Sozialstaats. In den 50er-Jahren werden in vier Revisionen die ungenügenden Renten angehoben. Bis heute sind Frauen massiv von Altersarmut betroffen und sind durch ihren Einsatz im Rahmen unbezahlter Care-Arbeit in der Altersvorsorge benachteiligt.

1954: Theresia Rohner

*1954

Töpferin, Unternehmerin, Mutter zweier Töchter – und auch nach 1971 noch ohne Stimmrecht. Theresia Rohner wohnte in den 1980er-Jahren in Appenzell Innerrhoden und zwang dem Kanton jenen Bundesgerichtsprozess auf, der 1990 mit der Einführung des Frauenstimmrechts im Appenzellischen endete. Rohner bezahlte einen hohen Preis für ihr Engagement. Sie wurde belästigt, bedroht, musste Polizeischutz beantragen. Rohner zog sich danach aus der Öffentlichkeit zurück und hat nur selten über ihren erfolgreichen Kampf Auskunft gegeben.

 

1959: Einführung der Zauberformel im Bundesrat

Zauberformel nennt man die 1959 zustande gekommene parteipolitische Zusammensetzung des siebenköpfigen Schweizerischen Bundesrates mit dem Verteilschlüssel 2:2:2:1. Die drei Parteien mit der grössten Parteistärke erhielten zwei, die mit der viertgrössten einen Sitz. Die Zauberformel soll eine proportionale Vertretung aller Bürger gewährleisten. Aller Bürger? Die Schweizerinnen bleiben für weitere 25 Jahre aussen vor, als erste Bundesrätin wird erst 1984 Elisabeth Kopp gewählt.

1971: Unterschriftenbogen zur Fristenlösung

1972: Einführung Pensionskasse

Drei Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs erhält die Schweiz eine Altersversicherung. Zu 1972 stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung dem Drei-Säulen-Konzept der Altersvorsorge mit grosser Mehrheit zu. Bis das Obligatorium für die zweite Säule 1985 eingeführt wird, dauert es allerdings noch dreizehn Jahre.

Grosse Verliererinnen sind dabei die Frauen, welche aufgrund unbezahlter Care-Arbeit und Koordinationsabzugs massive Einbussen in der zweiten Säule haben und deshalb bis heute wesentlich von Altersarmut betroffen sind.

1974: Engelmacherin

Eine Engelmacherin vor Gericht

Noch 1974 wird eine Frau wegen Abtreibung in drei Fällen zu drei Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Landesverweis verurteilt. Das Verfahren ist äusserst fremdenfeindlich und der Angeklagten wird vom Gericht Gewinnsucht unterstellt.

Mehr Informationen zur Engelmacherin gibt es hier zu lesen: Eine Engelmacherin vor Gericht

1977: Schutzräume für gewaltbetroffene Frauen und Kinder

Das Bedürfnis nach einem Zufluchtsort für misshandelte Frauen und ihre Kinder ist gross. Dies ergeben Abklärungen in verschiedenen Schweizer Städten. Ab 1977 entstehen die ersten Notunterkünfte und Beratungsangebote, die sich angesichts der grossen Nachfrage bald als ungenügend erweisen. 1979 wird in Zürich das erste Frauenhaus eröffnet. Es bietet Frauen und ihren Kindern Schutz vor gewalttätigen Partnern sowie Beratung und Betreuung. Bald entstehen in weiteren Schweizer Städten Häuser für geschlagene Frauen, die von autonomen Frauengruppen getragen werden.

1977: Sexualstrafrecht

Die Expertenkommission (32 Mitglieder, darunter 6 Frauen) legt ihre Revisionsvorschläge zum Sexualstrafrecht vor. Neu soll die Vergewaltigung in der Ehe strafbar sein, wenn auch nur auf Antrag der betroffenen Frau; zwischen einfachem und qualifiziertem Tatbestand der Vergewaltigung wird nicht mehr unterschieden; homosexuelles und heterosexuelles Verhalten soll bei den sexuellen Straftaten grundsätzlich gleichbehandelt werden.

1978: Der Hollandbus

19.Mai 1978: Die FBB (Frauenbefreiungsbewegung) Zürich organisiert den ersten «Hollandbus».

 

 

Frauen, die sich einem Schwangerschaftsabbruch unterziehen möchten, werden in die Niederlande in eine spezialisierte Klinik gefahren.

 

 

 

Stimm- und Wahlrecht für Frauen: Ein langer Weg

Anfang des 20. Jh.: Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Frauen in Neuseeland, Finnland, England, Deutschland und in viele weiteren Staaten

In der Schweiz Beginn Aufbau- und Lobbyarbeit für diverse Frauenpolitische Anliegen.

1959: Stimm- und Wahlrechts für Frauen auf Bundesebene scheitert in Eidgenössischer Abstimmung. Auf kantonaler Ebene Einführung des Frauen Stimm- und Wahlrecht in Kantonen Neuchâtel und Genf; weitere Kantone folgen.

1971: Eidgenössische Abstimmung: Einführung Stimm- und Wahlrecht für Frauen auf Bundesebene.

 1990: Auf Druck des Bundesgerichtes muss Appenzell Innerrhoden als letzter Kanton das Frauen Stimm- und Wahlrecht auf Kantonsebene einführen.

Stadtgeschichte_Frauenstimmrecht_Frauen im Stadtrat

 

1980:  Initiative für einen wirksamen Schutz der Mutterschaft

Ebenfalls wichtig für die Neue Frauenbewegung der Schweiz war die eidgenössische Volksinitiative „für einen wirksamen Schutz der Mutterschaft“. Sie wurde am 21. Januar 1980 von der Organisation für die Sache der Frau (OFRA), verschiedenen autonomen Frauengruppen, Gewerkschaften und linken Parteien eingereicht. Die Initiative sah neben der vollständigen Deckung aller in Folge Schwangerschaft und Geburt entstehenden Arzt-, Pflege- und Spitalkosten auch einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 16 Wochen vor. Zudem wurde für erwerbstätige Eltern ein Elternurlaub von mindestens 9 Monaten, der für die Mutter an den Mutterschaftsurlaub anschliesst, für den Vater mit dem Zeitpunkt der Geburt beginnen kann, gefordert. Wie die Fristenlösungsinitiative wurde sie im Dezember 1984 vom Volk abgelehnt.

1981: Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration

 Der Auslöser war 1981 eine Reportage des Westschweizer Fernsehens über die Lebens- und Arbeitsbedingungen einer jungen Filipina in einem Zürcher Nachtclub. Aufgeschreckt von diesen Zuständen formierte sich eine Gruppe von VertreterInnen von Hilfswerken, kirchlichen Kreisen und Frauenorganisationen, um aktiv zu werden: gegen die Bedingungen, die dazu führten, dass Migrantinnen hierzulande im Sexgewerbe ausgebeutet, als willfährige Ehefrauen in die Schweiz importiert wurden oder im Ausland den Bedürfnissen von Schweizer Männern gefügig sein mussten. Die Geschäftsstelle des Fraueninformationszentrums Dritte Welt wurde 1985 an der Quellenstrasse in Zürich eröffnet. Der Vorstand war breit vernetzt – auch mit Frauen in den Ländern, aus denen ausgebeutete Migrantinnen stammten.

1981: Gesetzliche Verankerung der Gleichstellung

 In der Schweiz ist die Gleichstellung der Geschlechter seit 1981 in der Bundesverfassung verankert. Der Gleichstellungsartikel verpflichtet den Gesetzgeber, für rechtliche und tatsächliche Gleichstellung zu sorgen, und enthält ein direkt durchsetzbares Individualrecht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit.

In Realität sind wir auch 2023 noch grosse Schritte von faktischer Gleichstellung bezüglich Lohn und Chancengleichheit entfernt.

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Meilensteine der Gleichstellung

1991: Frauenstreik

Am 14. Juni 1991 beteiligten sich Hunderttausende Frauen in der ganzen Schweiz an Protest- und Streikaktionen für ihre Rechte. Es handelte sich um die grösste öffentliche Mobilisierung seit dem Landesstreik von 1918.

Hier gibt es mehr Informationen.

1991_Stadtgeschichte_Frauenstreik_Frauenzentrale

 

1999: Chronologie der Mutterschaftsversicherung

Chronologie der Mutterschaftsversicherung

2023: Feministischer Frauen*Streik am 14. Juni 2023