Nachkriegszeit

1948: Einführung der AHV

 Drei Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs erhält die Schweiz eine Altersversicherung. Zu Beginn beläuft sich die Monatsrente auf 40 bis 125 Franken, das Rentenalter für Frauen und Männer beträgt 65 Jahre. Die AHV wird zum Aushängeschild des Schweizer Sozialstaats. In den 50er-Jahren werden in vier Revisionen die ungenügenden Renten angehoben. Bis heute sind Frauen massiv von Altersarmut betroffen und sind durch ihren Einsatz im Rahmen unbezahlter Care-Arbeit in der Altersvorsorge benachteiligt.

1954: Theresia Rohner

*1954

Töpferin, Unternehmerin, Mutter zweier Töchter – und auch nach 1971 noch ohne Stimmrecht. Theresia Rohner wohnte in den 1980er-Jahren in Appenzell Innerrhoden und zwang dem Kanton jenen Bundesgerichtsprozess auf, der 1990 mit der Einführung des Frauenstimmrechts im Appenzellischen endete. Rohner bezahlte einen hohen Preis für ihr Engagement. Sie wurde belästigt, bedroht, musste Polizeischutz beantragen. Rohner zog sich danach aus der Öffentlichkeit zurück und hat nur selten über ihren erfolgreichen Kampf Auskunft gegeben.

 

1959: Einführung der Zauberformel im Bundesrat

Zauberformel nennt man die 1959 zustande gekommene parteipolitische Zusammensetzung des siebenköpfigen Schweizerischen Bundesrates mit dem Verteilschlüssel 2:2:2:1. Die drei Parteien mit der grössten Parteistärke erhielten zwei, die mit der viertgrössten einen Sitz. Die Zauberformel soll eine proportionale Vertretung aller Bürger gewährleisten. Aller Bürger? Die Schweizerinnen bleiben für weitere 25 Jahre aussen vor, als erste Bundesrätin wird erst 1984 Elisabeth Kopp gewählt.

1971: Unterschriftenbogen zur Fristenlösung

1972: Einführung Pensionskasse

Drei Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs erhält die Schweiz eine Altersversicherung. Zu 1972 stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung dem Drei-Säulen-Konzept der Altersvorsorge mit grosser Mehrheit zu. Bis das Obligatorium für die zweite Säule 1985 eingeführt wird, dauert es allerdings noch dreizehn Jahre.

Grosse Verliererinnen sind dabei die Frauen, welche aufgrund unbezahlter Care-Arbeit und Koordinationsabzugs massive Einbussen in der zweiten Säule haben und deshalb bis heute wesentlich von Altersarmut betroffen sind.

1974: Engelmacherin

Eine Engelmacherin vor Gericht

Noch 1974 wird eine Frau wegen Abtreibung in drei Fällen zu drei Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Landesverweis verurteilt. Das Verfahren ist äusserst fremdenfeindlich und der Angeklagten wird vom Gericht Gewinnsucht unterstellt.

Mehr Informationen zur Engelmacherin gibt es hier zu lesen: Eine Engelmacherin vor Gericht

1977: Schutzräume für gewaltbetroffene Frauen und Kinder

Das Bedürfnis nach einem Zufluchtsort für misshandelte Frauen und ihre Kinder ist gross. Dies ergeben Abklärungen in verschiedenen Schweizer Städten. Ab 1977 entstehen die ersten Notunterkünfte und Beratungsangebote, die sich angesichts der grossen Nachfrage bald als ungenügend erweisen. 1979 wird in Zürich das erste Frauenhaus eröffnet. Es bietet Frauen und ihren Kindern Schutz vor gewalttätigen Partnern sowie Beratung und Betreuung. Bald entstehen in weiteren Schweizer Städten Häuser für geschlagene Frauen, die von autonomen Frauengruppen getragen werden.

1977: Sexualstrafrecht

Die Expertenkommission (32 Mitglieder, darunter 6 Frauen) legt ihre Revisionsvorschläge zum Sexualstrafrecht vor. Neu soll die Vergewaltigung in der Ehe strafbar sein, wenn auch nur auf Antrag der betroffenen Frau; zwischen einfachem und qualifiziertem Tatbestand der Vergewaltigung wird nicht mehr unterschieden; homosexuelles und heterosexuelles Verhalten soll bei den sexuellen Straftaten grundsätzlich gleichbehandelt werden.

1978: Der Hollandbus

19.Mai 1978: Die FBB (Frauenbefreiungsbewegung) Zürich organisiert den ersten «Hollandbus».

 

 

Frauen, die sich einem Schwangerschaftsabbruch unterziehen möchten, werden in die Niederlande in eine spezialisierte Klinik gefahren.